Gleichstellungskonzept der SNSB
Gemäß Art. 4 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG) haben die Dienststellen des Freistaates Bayern alle fünf Jahre ein Gleichstellungskonzept zu erstellen, das der Erreichung seiner Ziele dienen soll. Darüber hinaus ist nach den Richtlinien der europäischen Kommission die Erstellung eines Gender Equality Plan (GEP), welcher die Geschlechtergleichbehandlung in Forschung und Innovation regelt, ein Zulassungskriterium für eine Horizon Europe-Förderung.
Das Gleichstellungskonzept der SNSB integriert sowohl die Anforderungen nach den Vorgaben im BayGlG als auch die nach den Richtlinien der europäischen Kommission.
Dieses Gleichstellungskonzept wurde vom Direktorium der SNSB am 14.12.2023 verabschiedet.
Stand Dezember 2023
Stand Dezember 2023