Europäische Kommission erkennt „CETAF Code of Conduct and Best Practices“ für Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich (ABS) an

DNFS und CETAF Pressemitteilung

CETAF-Verhaltenskodex für den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechtem Vorteilsausgleich (CETAF Code of Conduct for Access and Benefit Sharing, ABS) von der Europäischen Kommission offiziell als erstes Bewährtes Verfahren für ABS anerkannt.

Der CETAF Code of Conduct wurde der Europäischen Kommission offiziell zur Anerkennung als Best Practicte gemäß Artikel 8 der ABS-Veordnung Nr. 511/2014 eingereicht. Nach einem lang andauernden Prozess, in dem die Europäische Kommission, die Mitgliedsstaten sowie andere Akteure an der Verbesserung des Dokuments mitwirkten, erkannte die Kommission am 10. Mai 2019 mit der Entscheidung C(2019)3380/F1 den Kodex offiziell an und stellte ihn in das Register für Best Practices als erstes und bislang einziges Dokument.

Seit 2012 arbeitet CETAF, beraten durch eine Arbeitsgruppe aus verschiedenen europäischen Ländern, darunter maßgebliche Beiträge aus Deutschland (DNFS, SNSB, MfN) an der Entwicklung von Leitlinien für Nutzer genetischer Ressourcen, um die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis für Wissenschaftler/innen leichter umsetzbar zu machen.

Nach der Veröffentlichung der EU-ABS-Verordnung und als Reaktion auf Artikel 20 des Nagoya-Protokolls zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) hatte CETAF einen “ABS Code of Conduct and Best Practices“ für den Zugang zu genetischen Resourcen und gerechtem Vorteilsausgleich erstellt, der 2015 von der CETAF Gemeinschaft von Naturkundemuseen und Botanischen Gärten angenommen wurde. Damit haben die Institutionen, als Halter naturwissenschaftlicher Sammlungen, eine Leitlinie an der Hand, um auch künftig ihre Arbeit als nichtkommerzielle Forschungseinrichtungen im Bereich der Biodiversitätsforschung zu gewährleisten.

Der „CETAF Code of Conduct and Best Practices“ bietet einen allgemeinen Rahmen, um Wissenschaftler und Techniker bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Die Anerkennung durch die Europäische Kommission als „best practice“ würdigt die entwickelten Verfahren, Mechanismen und etablierten Arbeitsabläufe. Darüber hinaus liefert der Kodex Biodiversitätsforschern die geeigneten Instrumente, um die Verpflichtungen der EU-ABS-Verordnung wie den gerechten Vorteilsausgleich mit den Herkunftsländern, den das Nagoya Protokoll schaffen soll, einzuhalten.  
Die CETAF-Mitgliedsinstitutionen freuen sich, dadurch faire Forschungspartnerschaften weltweit bei der Umsetzung des Nagoya-Protokolls zu fördern.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Websites: 
https://cetaf.org/services/natural-science-collections-and-access-and-benefit-sharing

Für Presseanfragen oder nähere Informationen zum CETAF Code of Conduct wenden Sie sich bitte an:
Ana Casino ana.casino@cetaf.org (english), Excecutive Director CETAF
Dirk Neumann neumann@snsb.de (deutsch), SNSB (www.snsb.de, www.zsm.mwn.de)